Recht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Leistungen, die von LudusNovus LLC («Anbieter») unter der Marke «Ludusnovus» erbracht werden, insbesondere für «Das Business-Röntgen» und «Die Seilschaft» sowie deren englische Entsprechungen «The Business X-Ray» und «The Rope». Sie gelten ebenso für die kostenlosen Leistungen nach § 2.1 und § 2.2.
Der Anbieter ist eine Limited Liability Company nach dem Recht des Bundesstaats New Mexico, USA, mit Geschäftssitz in 1209 Mountain Road Pl NE, Ste N, Albuquerque, NM 87110, USA.
Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Anbieter.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Der Anbieter erbringt Leistungen der Marketing- und Vertriebsstrategie für inhabergeführte Unternehmen. Er misst die Stufen des Verkaufsprozesses vom ersten Kontakt bis zum Wiederkauf, findet die Stufe, an der Umsatz verloren geht, und setzt die Behebung um. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem gebuchten Format.
2.1 Das Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert rund dreissig Minuten, findet über Video oder Telefon statt und ist kostenlos. Es dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Einschätzung. Aus dem Erstgespräch entsteht kein Beratungsvertrag, kein Anspruch auf eine Zusammenarbeit und keine Beratungshaftung. Aussagen im Erstgespräch beruhen auf den Angaben des Kunden und ersetzen keine Diagnose im Sinne von § 2.3.
2.2 Der Zwölf-Stellen-Bogen
Der Zwölf-Stellen-Bogen (englisch: The Twelve Leaks Worksheet) ist ein kostenloser Arbeitsbogen, den der Kunde gegen Angabe von Vorname und E-Mail-Adresse erhält. Mit der Anforderung willigt der Kunde in den Empfang einer kurzen Folge von E-Mails zum Thema ein. Jede dieser E-Mails enthält eine Abmeldemöglichkeit mit einem Klick; nach der Abmeldung endet der Versand.
Der Bogen ist zum eigenen Gebrauch des Kunden in seinem Unternehmen bestimmt. Eine Weitergabe gegen Entgelt, eine Veröffentlichung oder eine Verwendung als Bestandteil eigener kostenpflichtiger Angebote ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Ein Anspruch auf dauerhafte Verfügbarkeit des Bogens oder der E-Mail-Folge besteht nicht.
2.3 Das Business-Röntgen
Das Business-Röntgen ist eine Zusammenarbeit über sechzig Tage in drei Phasen:
- Finden (Tag 1 bis 10). Ein gemeinsames Zahlen-Gespräch, die Aufnahme jeder Stufe des Verkaufsprozesses in die Vorlage des Anbieters und, am Ende der zehn Tage, der Befund auf einer Seite: alle gefundenen Stellen, nach ihren monatlichen Kosten sortiert, und die Massnahme für die teuerste.
- Beheben (Woche 2 bis 6). Die Umsetzung der einen Massnahme, die die teuerste Stelle schliesst. Weitere Stellen aus dem Befund, die sich ohne eigenes Projekt im selben Zug mitschliessen lassen, werden ohne zusätzliches Honorar mitgeschlossen; ein Anspruch darauf besteht nicht, und die Garantie nach § 6 erstreckt sich nicht auf sie. Der Anbieter verfasst die dafür nötigen Texte und steuert die Umsetzung; der Kunde gibt jede Veröffentlichung frei.
- Sichern (bis Tag 60). Die Verstetigung der Massnahme, die Übergabe des Zahlen-Cockpits — der Übersicht aller Stufen des Verkaufsprozesses mit ihren Kennzahlen — sowie zwei gemeinsame Auswertungen an Tag dreissig und an Tag sechzig.
Der Aufwand des Kunden liegt erfahrungsgemäss bei etwa vier Stunden über die sechzig Tage. Für das Business-Röntgen gilt die Garantie nach § 6. Anstelle des Festhonorars kann die Erfolgsbeteiligung nach § 7 vereinbart werden.
Der Anbieter nimmt höchstens zwei Business-Röntgen pro Kalendermonat an. Ein Startdatum wird erst mit der Auftragsbestätigung nach § 3 verbindlich.
2.4 Die Seilschaft
Die Seilschaft ist ein Fünf-Tage-Format in den Alpen mit höchstens acht Teilnehmern. Sie umfasst:
- ein vorbereitendes Einzelgespräch von rund einer Stunde vor der Zusage,
- fünf Tage in einem Haus in den Alpen mit Unterkunft, Verpflegung und einem Bergführer für alles im Gelände,
- den Platz im Kreis mit den übrigen Teilnehmern,
- die schriftlich festgehaltene Essenz des Kunden: was er im Kern kann, wie er es tut, für wen und zu welchem Preis,
- eine Angebotsseite, die während der Woche von Frequenz-Prinzip gebaut wird und am letzten Abend online steht,
- das Basislager: den monatlichen Online-Kreis der Gruppe im Anschluss, ohne feste Laufzeit und ohne zusätzliches Honorar.
Nicht enthalten sind die An- und Abreise, persönliche Ausrüstung sowie Versicherungen. Für die Zusage, die Absage und die Teilnahme am Berg gilt § 8. Die Garantie nach § 6 gilt für die Seilschaft nicht.
2.5 Was nicht Gegenstand dieser AGB ist
Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder Therapieleistung und keine Mediation im Rechtssinne.
Der Bau von Websites, Positionierungen und Sichtbarkeit ist nicht Bestandteil des Business-Röntgens. Ergibt sich aus dem Befund, dass etwas gebaut werden muss, erbringt das Frequenz-Prinzip, eine Marke von Ludusnovus, diese Leistung als eigenen Auftrag mit eigener Vereinbarung und eigener Rechnung. Ausgenommen ist die in § 2.4 genannte Angebotsseite, die im Honorar der Seilschaft enthalten ist.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Nach dem Erstgespräch übermittelt der Anbieter dem Kunden ein schriftliches Angebot mit Umfang, Honorar und Startdatum. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande; Textform per E-Mail genügt. Bei der Seilschaft setzt die Annahme zusätzlich das Einzelgespräch nach § 2.4 und die Zusage des Anbieters voraus.
Weichen Angaben im schriftlichen Angebot von diesen AGB ab, gilt das Angebot.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Arbeit nötigen Angaben, Unterlagen und Rückmeldungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
- wahrheitsgemässe Angaben zu Umsätzen, Anfragen, Abschlüssen und Kosten, soweit sie vorliegen,
- die Zugänge, die für die Messung und die Umsetzung nötig sind, etwa zu Werbekonto, Shop, Kalender, Website und Auswertungsdiensten,
- die Teilnahme am Zahlen-Gespräch und an den Auswertungen an Tag dreissig und Tag sechzig,
- die Freigabe der vom Anbieter vorgelegten Texte und Massnahmen innerhalb der Fristen, die vor dem Start schriftlich festgehalten werden; ist dazu nichts vereinbart, gelten fünf Werktage,
- bei der Seilschaft: die Teilnahme am Einzelgespräch und an allen fünf Tagen.
Verschweigt der Kunde wesentliche Angaben oder macht er wissentlich falsche Angaben, kann die Aussagekraft des Befunds darunter leiden. In diesem Fall entfällt die Garantie nach § 6.
§ 5 Honorar und Zahlung
5.1 Preise
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung auf der Website des Anbieters veröffentlicht sind:
- Das Business-Röntgen: 14'900 CHF beziehungsweise 16'900 USD, je nach Sprachfassung und Heimatwährung des Kunden.
- Das Business-Röntgen auf Erfolgsbasis: 7'900 CHF beziehungsweise 8'900 USD fix, zuzüglich der Erfolgsbeteiligung nach § 7.
- Die Seilschaft: 7'900 CHF beziehungsweise 8'900 USD.
- Das Erstgespräch und der Zwölf-Stellen-Bogen: kostenlos.
5.2 Zahlungsbedingungen
Soweit im schriftlichen Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:
Das Business-Röntgen: fünfzig Prozent des Honorars sind mit der Auftragsbestätigung und vor dem Start der Phase «Finden» fällig, die restlichen fünfzig Prozent mit der Übergabe des Befunds, spätestens an Tag fünfzehn.
Das Business-Röntgen auf Erfolgsbasis: der feste Anteil ist mit der Auftragsbestätigung fällig. Die Erfolgsbeteiligung wird nach § 7 abgerechnet.
Die Seilschaft: das Honorar ist nach der Zusage des Anbieters fällig, spätestens vierzehn Kalendertage vor dem ersten Tag. Ein Platz wird erst mit dem Zahlungseingang verbindlich.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von zehn Kalendertagen zahlbar.
5.3 Steuern
Der Anbieter ist eine Gesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten und stellt ohne Ausweis von Umsatz- oder Mehrwertsteuer in Rechnung. Ist der Kunde ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich, schuldet er eine dort anfallende Steuer auf den Leistungsbezug selbst und führt sie selbst ab. Der Kunde teilt dem Anbieter dafür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise seine Mehrwertsteuernummer mit, soweit er über eine solche verfügt.
5.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter die Leistung aussetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Vereinbarte Termine werden in diesem Fall einvernehmlich verschoben. Die Fristen der Garantie nach § 6 verlängern sich um die Dauer der Aussetzung.
§ 6 Die Garantie des Business-Röntgens
Der Anbieter sagt zu: Entstehen in den sechzig Tagen nicht mindestens 14'900 CHF beziehungsweise 16'900 USD zusätzlicher Umsatz, arbeitet er bis zu sechzig weitere Tage ohne weiteres Honorar weiter, bis dieser Betrag erreicht ist.
Was als zusätzlicher Umsatz gilt. Massstab ist der Durchschnitt der beiden vollen Kalendermonate vor dem Start. Alles, was in den sechzig Tagen darüber hinausgeht, ist zusätzlicher Umsatz. Bei langen Kaufzyklen zählen schriftlich verbindliche Zusagen und geleistete Anzahlungen mit. Die Einzelheiten der Messung — welche Umsätze einbezogen werden und aus welcher Quelle die Zahlen stammen — werden vor dem Start schriftlich festgehalten.
Was die Garantie ist und was sie nicht ist. Die Garantie wird durch Weiterarbeit erfüllt. Sie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars, keinen Anspruch auf Schadenersatz und keine Zusicherung eines bestimmten Geschäftsergebnisses über die genannte Weiterarbeit hinaus.
Wann die Garantie entfällt. Die Garantie entfällt, wenn der Kunde die vereinbarte Massnahme abschaltet, verändert oder nicht laufen lässt, wenn er Zugänge oder Freigaben nicht innerhalb der nach § 4 geltenden Fristen erteilt oder wenn er wesentliche Angaben verschweigt oder wissentlich falsch macht.
Die Garantie gilt ausschliesslich für das Business-Röntgen zum Festhonorar. Für die Erfolgsbeteiligung nach § 7 und für die Seilschaft gilt sie nicht.
§ 7 Die Erfolgsbeteiligung
Anstelle des Festhonorars kann der Kunde die Erfolgsbeteiligung wählen. Er zahlt dann 7'900 CHF beziehungsweise 8'900 USD fest, zuzüglich eines Viertels des zusätzlichen Umsatzes in den ersten hundertzwanzig Tagen ab dem Start.
Zusätzlicher Umsatz bestimmt sich nach demselben Massstab wie in § 6. Der Kunde legt dem Anbieter zur Abrechnung die dafür nötigen Zahlen vor. Die Abrechnung erfolgt einmalig innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Ablauf der hundertzwanzig Tage; der Betrag ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Für die Erfolgsbeteiligung gilt die Garantie nach § 6 nicht, weil der Anbieter hier bereits am Ergebnis beteiligt ist.
§ 8 Die Seilschaft: Zusage, Absage und Teilnahme am Berg
8.1 Zusage und Absage
Vor jeder Zusage steht das Einzelgespräch nach § 2.4. Kommt der Anbieter darin zum Ergebnis, dass die Seilschaft nicht passt, sagt er ab, und der Kunde zahlt nichts.
Nach der Zusage und dem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars, auch nicht bei einer Absage des Kunden oder bei Nichterscheinen. Der Anbieter kann einem Kunden, der aus wichtigem Grund verhindert ist, den Platz auf eine spätere Seilschaft übertragen; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sagt der Anbieter die Seilschaft ab — etwa weil zu wenige Teilnehmer zusammenkommen oder aus einem Grund nach § 12 —, wird der Termin einvernehmlich verschoben. Ist eine Verschiebung nicht möglich, wird das Honorar vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz bereits gebuchter Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nicht.
8.2 Teilnahme am Berg
Die Bewegung im Gelände — Wanderung, Skitour oder Klettern, je nach Jahreszeit und Gruppe — führt ein Bergführer. Der Kunde folgt dessen Weisungen. Der Bergführer und der Anbieter können einzelne Teilnehmer oder die Gruppe jederzeit von einer Unternehmung ausschliessen oder sie abbrechen, wenn Wetter, Verhältnisse oder Verfassung es gebieten; ein Honoraranspruch des Kunden entsteht daraus nicht.
Der Kunde schätzt seine gesundheitliche Verfassung selbst ein und teilt dem Anbieter vor dem Start alle Einschränkungen mit, die für die Teilnahme im Gelände erheblich sind. Er sorgt selbst für ausreichenden Kranken-, Unfall-, Bergungs- und Reiserücktrittsschutz.
Die Teilnahme an den Unternehmungen im Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Bergsport birgt Risiken, die auch bei fachkundiger Führung bestehen bleiben. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach § 11; die dort genannten Ausnahmen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit gelten auch hier.
§ 9 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Angaben vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Das gilt insbesondere für Zahlen, Geschäftsstrategien, Personalangelegenheiten und unveröffentlichte Vorhaben.
Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
Bei der Seilschaft gilt sie auch zwischen den Teilnehmern: Was im Kreis gesagt wird, bleibt im Kreis. Der Anbieter verpflichtet jeden Teilnehmer vor dem Start darauf.
Der Anbieter darf vollständig anonymisierte Erkenntnisse aus Mandaten — ohne jede Möglichkeit, den Kunden zu erkennen — in Publikationen, Beiträgen und Vorträgen verwenden. Eine Nennung des Kunden als Referenz, die Verwendung seines Namens, seines Zeichens oder einer Kundenstimme setzt seine vorherige schriftliche Zustimmung voraus.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Zahlung gehen die Nutzungsrechte an den für den Kunden erstellten Ergebnissen auf ihn über: am Befund, am Zahlen-Cockpit, an den im Rahmen der Massnahme verfassten Texten sowie, bei der Seilschaft, an der Essenz-Seite und an der Angebotsseite. Der Kunde erhält daran das uneingeschränkte, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht. Das Zahlen-Cockpit bleibt nach dem Ende der Zusammenarbeit beim Kunden.
Nicht übertragen werden die zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen und Heuristiken des Anbieters, insbesondere die Röntgen-Vorlage. Der Anbieter bleibt berechtigt, sie in anderen Mandaten anzuwenden.
§ 11 Haftungsbeschränkung und keine Erfolgsgarantie
Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage seiner Erfahrung. Über die Garantie nach § 6 hinaus sagt er kein bestimmtes geschäftliches Ergebnis zu, insbesondere keine Umsatzsteigerung in bestimmter Höhe, keine Verbesserung der Wettbewerbsposition und keinen bestimmten Mittelzufluss.
Die Arbeit des Anbieters ersetzt keine Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Ärzte. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die unternehmerischen Entscheidungen, die er auf Grundlage dieser Arbeit trifft, und für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften, insbesondere des Wettbewerbs- und des Datenschutzrechts, bei allen Massnahmen, die er freigibt.
Die Haftung des Anbieters ist — soweit gesetzlich zulässig — auf das tatsächlich gezahlte Honorar beschränkt. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle und sonstige mittelbare Schäden.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Umständen ausserhalb seiner zumutbaren Kontrolle, insbesondere Naturereignisse, Wetter- und Lawinenlage, behördliche Massnahmen, Ausfälle bei Drittanbietern sowie Erkrankung des Anbieters oder des Bergführers. Vereinbarte Termine werden in solchen Fällen einvernehmlich verschoben; die Fristen nach § 6 verlängern sich entsprechend. Eine Erstattung erfolgt nur, wenn eine Verschiebung nicht möglich ist.
§ 13 Kein Widerrufsrecht für Geschäftskunden
Der Anbieter schliesst Verträge ausschliesslich mit Unternehmern, Selbstständigen und juristischen Personen, und der Vertrag bezieht sich auf deren gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit. Ein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzrecht besteht deshalb nicht.
Die Garantie nach § 6 ist eine freiwillige Zusage des Anbieters und ersetzt kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Bundesstaats New Mexico, USA, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Albuquerque, New Mexico, USA.
Für Kunden mit Sitz in der EU oder der Schweiz: Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen des Sitzlandes des Kunden bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind und der Kunde tatsächlich als Verbraucher im Sinne des jeweiligen Rechts einzustufen ist.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 16 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern. Für bestehende Vertragsverhältnisse gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig war.
Stand dieser Fassung: 23. September 2026.
§ 17 Kontakt
LudusNovus LLC
Marian van der Elst, Managing Member
1209 Mountain Road Pl NE, Ste N
Albuquerque, NM 87110, USA
E-Mail: info@ludusnovus.com